Wild - Unfall: Was ist zu tun ?

Grundsatz: Es gelten in erster Linie die allgemein gültigen Verhaltensweisen wie bei einem Unfall!

 

1. Halten Sie nach einem Wildunfall sofort an. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck

 

2. Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei (Tel.117) Eine verletzung der Meldepflicht ist strafbar.

 

3. Verendetes Wild sollte neben die Strasse gelegt werden. Berühren Sie jedoch nie verletztes  Wild und halten Sie Abstand. Es besteht akute Verletzungsgefahr!

 

4. Markieren Sie wenn möglich die Fluchtrichtung des verletzten Wildes. Folgen Sie diesem jedoch nie selbst(Verletzungsgefahr)

 

5. Warten Sie wenn möglich an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher/Wildhüter eintrifft. Er wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Angaben das Wild mit dem Hund nachsuchen.

Er stellt Ihnen auch die notwendige Unfallbestätigung aus, welche Sie für Ihre Versicherung benötigen.

 

Vorbeugen: Bitte beachten Sie Warnschilder und fahren Sie aufmerksam.

Überquert ein Reh die Fahrbahn, folgen in den meisten Fällen weitere Tiere. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit um rechtzeitig anhalten zu können.  

 

Gute Fahrt wünscht Ihnen die Jagdgesellschaft Gontenschwil !